Vielfalt und Chancengleichheit am InnKlinikum

Gleichstellung

Gesetzliche Grundlagen:

  • BayGIG (Bayerisches Gleichstellungsgesetz)
  • AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
     

Aufgaben des Gleichbestellungsbeauftragten:

  • Förderung & Überwachung des Vollzugs des BayGLG und des Gleichstellungskonzeptes
  • Unterstützung in der Umsetzung des BayGLG und Gleichstellungskonzeptes
  • Beratung (zu Gleichstellungsfragen, Unterstützung der Beschäftigten im Einzelfall)
  • Teilnahme an Sitzungen (zwischen Dienststelle und Personalvertretung)
  • Unterstützung des Bewerbers bei Vorstellungsgesprächen, falls gewünscht
  • Fördert mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGLG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie Vereinbarkeit von Familie & Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
  • Wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten des Geschäftsbereichs mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen & Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können