Vielfalt und Chancengleichheit am InnKlinikum
Gleichstellung
Gesetzliche Grundlagen:
- BayGIG (Bayerisches Gleichstellungsgesetz)
- AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Aufgaben des Gleichbestellungsbeauftragten:
- Förderung & Überwachung des Vollzugs des BayGLG und des Gleichstellungskonzeptes
- Unterstützung in der Umsetzung des BayGLG und Gleichstellungskonzeptes
- Beratung (zu Gleichstellungsfragen, Unterstützung der Beschäftigten im Einzelfall)
- Teilnahme an Sitzungen (zwischen Dienststelle und Personalvertretung)
- Unterstützung des Bewerbers bei Vorstellungsgesprächen, falls gewünscht
- Fördert mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGLG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie Vereinbarkeit von Familie & Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
- Wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten des Geschäftsbereichs mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen & Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können