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InnKlinikum hält vorerst an Besuchsverbot fest

Eine Aufhebung wird aber regelmäßig überprüft. Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten hat weiterhin höchste Priorität.

Trotz des Wegfalls der meisten Corona-Schutzmaßnahmen außerhalb der Kliniken hält das InnKlinikum, wie viele andere bayerische Krankenhäuser, vorerst am Besuchsverbot fest. Der Corona-Krisenstab bittet die Angehörigen und Freunde der Patientinnen und Patienten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme. Sie dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Klinikbeschäftigten. Kliniken sind Teil der kritischen Infrastruktur und der Infektionsschutz hat hier nach wie vor höchste Priorität. Dies ergibt sich auch aus der 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Corona-Krisenstab stellt das Besuchsverbot jedoch regelmäßig auf den Prüfstand und wird es aufheben, sobald die Corona-Lage dies zulässt.



Ausnahmen für das Besuchsverbot gelten weiterhin für die Begleitung Sterbender und Gebärender (durch den Partner). In der Pädiatrie sind Besuche durch Eltern zugelassen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für die Intensiv- und IMC-Stationen sowie für Versorgungs- und Betreuungspersonen mit konkretem Patientenauftrag.



Besucher, die den Ausnahmeregeln unterliegen, benötigen für den Zutritt, unabhängig vom Impfstatus, einen beglaubigten Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) von einem Abstrichpunkt oder einer Apotheke etc. Dies gilt auch für Personen mit einem Anliegen in der Klinik (zB. Zusteller, Techniker, Handwerker, Pharmavertreter, Begleitpersonen etc.). Alle Personen werden gebeten, zum Nachweis ein gültiges Ausweisdokument auf Verlangen vorzuzeigen.



Im InnKlinikum gilt eine strikte FFP2-Maskenpflicht. Die FFP2-Masken sind selbst mitzubringen und zu tragen.