Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG) erfolgt in einer zweijährig berufsbegleitenden Form auf Basis der aktuellen Empfehlungen zur pflegerischen Weiterbildung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Beglaubigte Kopie des beruflichen Abschlusszeugnisses
Beglaubigte Kopie zur Führung der Berufsbezeichnung
Nachweis über mindestens sechs Monate Berufserfahrung im Bereich Intensiv und /oder Anästhesie vor Beginn der Fachweiterbildung
Nachweis über Beschäftigungsumfang sowie Zustimmung der Bereichsleitung und/oder Pflegedienstleitung
Teilnahmevoraussetzungen
"Zur Fachweiterbildung wird zugelassen,
wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder
wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt und nachweist,
dass er/sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war.“